Mit dem 1. Januar 2009 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der die Paragrafen 67 und 67a des deutschen Personenstandsgesetzes aufgehoben wurden. Damit ist im neuen Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) ein Verbot der religiösen Voraustrauung nicht mehr vorgesehen. Bisher galten kirchliche Trauhandlungen ohne vorhergegangene standesamtliche Eheschließung als Ordnungswidrigkeiten, die allerdings schon lange nicht mehr strafrechtlich geahndet wurden. Seit 2009 lässt der Staat den Religionsgemeinschaften völlig freie Hand, religiöse Handlungen bzw. Segnungen nach eigenen Wünschen bzw. Erfordernissen vorzunehmen.

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