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Ordination

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Unsere Verpflichtungen auf das Bekenntnis – quia oder quatenus?

Das Thema, das wir bei dieser Europäischen Regionaltagung 1998 der KELK besprechen, lautet: Der Nutzen der Bekenntnisse für unseren Dienst. Mit Bekenntnissen meinen wir natürlich die, die im Christlichen Konkordienbuch von 1580 zusammengefaßt wurden: die drei altkirchlichen oder allgemeinen Bekenntnisse (Apostolisches, Nizänisches, Athanasianisches) und die sechs lutherischen Bekenntnisschriften (die ungeänderte Augsburger Konfession von 1530, deren Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, die beiden Katechismen Luthers und die Konkordienformel).

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Die biblische Bedeutung der Handauflegung

Die Handauflegung wird in der Bibel häufig erwähnt, sowohl im Alten wie im Neuen Testament. Zum ersten Mal finden wir sie 1Mose 48,14, als Israel über die beiden Söhne Josefs, Ephraim und Manasse, die Segensworte sprach: „Der Engel, der mich erlöst hat von allem Übel, der segne die Knaben, dass sie nach meinem und nach meiner Väter Abrahams und Isaaks Namen genannt werden, dass sie wachsen und viel werden auf Erden“ (V. 16). Durch das Auflegen der Hände soll recht deutlich zum Ausdruck kommen, dass es nicht leere Worte sind, die Israel spricht, sondern dass den Knaben mit seinen Segensworten auch der Segen selbst von Gott zuge-wendet und geschenkt wird.

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